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   BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 91.98   

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BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 91.98 (https://dejure.org/1999,12511)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1999 - 3 B 91.98 (https://dejure.org/1999,12511)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1999 - 3 B 91.98 (https://dejure.org/1999,12511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des "Besserstellungsverbots" mit dem durch Art. 140 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung (WRV) gewährleisteten Selbstverwaltungsrecht und Selbstbestimmungsrecht der Kirche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90

    Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff,

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 91.98
    Es ist höchstrichterlich geklärt, daß die Gewährung staatlicher Zuwendungen grundsätzlich keiner gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90 S. 112, 126; Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104 S. 220, 222; BVerfG, Beschluß vom 6. Mai 1958 - 2 BvL 37/56, 11/57 -, BVerfGE 8 S. 155, 169).

    Etwas anderes gilt, wenn die Maßnahme in Grundrechte oder grundgesetzlich garantierte Freiheitsbereiche eingreift (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 a.a.O. S. 126).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 91.98
    Es ist höchstrichterlich geklärt, daß die Gewährung staatlicher Zuwendungen grundsätzlich keiner gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90 S. 112, 126; Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104 S. 220, 222; BVerfG, Beschluß vom 6. Mai 1958 - 2 BvL 37/56, 11/57 -, BVerfGE 8 S. 155, 169).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 91.98
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, es sei nicht zu beanstanden, wenn sich der Staat bei der Privatschulfinanzierung an den Kosten des öffentlichen Schulwesens orientiere, da die Ersatzschulen nicht beanspruchen könnten, eine bessere Ausstattung als vergleichbare öffentliche Schulen zu erhalten (vgl. Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 - BVerfGE 75 S. 40, 68).
  • BVerfG, 06.05.1958 - 2 BvL 37/56

    Lastenausgleich

    Auszug aus BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 91.98
    Es ist höchstrichterlich geklärt, daß die Gewährung staatlicher Zuwendungen grundsätzlich keiner gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 21.90 - BVerwGE 90 S. 112, 126; Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104 S. 220, 222; BVerfG, Beschluß vom 6. Mai 1958 - 2 BvL 37/56, 11/57 -, BVerfGE 8 S. 155, 169).
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 154/09

    Anspruch auf Entgeltumwandlung - Abdingbarkeit

    Ebenso nicht entscheiden werden muss, ob das Besserstellungsverbot den Beklagten in der Weise bindet, mit seinen Arbeitnehmern keine gegenüber den für vergleichbare Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes geltenden Arbeitsbedingungen günstigere Abmachungen zu treffen (so BAG 25. April 2007 - 10 AZR 634/06 - Rn. 22, BAGE 122, 174) oder ob er insoweit frei und nur durch die Inanspruchnahme der Zuwendung begrenzt ist (so BVerwG 3. Mai 1999 - 3 B 91.98 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 64; vom BAG zuletzt offengelassen, vgl. 27. August 2008 - 4 AZR 485/07 - Rn. 30, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 212) .
  • OVG Brandenburg, 10.05.2005 - 1 A 744/03

    Bewilligung von staatlichen Leistungen an jüdische Gemeinden für das Jahr 2000 im

    Die Gewährung staatlicher Zuwendungen bedarf grundsätzlich keiner (weitergehenden) gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 3 B 91.98 -, bei Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 64).

    Vielmehr ist ihre Ausführung der Zuteilungskompetenz der ebenfalls an das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG sowie die weiteren verfassungsrechtlichen Vorgaben gebundenen Verwaltung überlassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1999, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 -, BVerwGE 58, 45, 48 f.; VGH Baden-Württemberg, a. a. O.; OVG NW, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 4 A 2239/99 -, abgedruckt bei Krämer/Schmidt, a. a. O., J I 6 S. 17, 19; siehe hierzu auch die Revisionsentscheidung BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2002 - 3 C 54.01 -, DVBl. 2003, 139, 142).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09

    Altersteilzeit - Ausschluss des Blockmodells

    Es kann dahinstehen, ob das Besserstellungsverbot die Beklagte in der Weise bindet, mit ihren Arbeitnehmern keine gegenüber den für vergleichbare Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes geltenden Arbeitsbedingungen günstigeren Abmachungen zu treffen (so BAG 25. April 2007 - 10 AZR 634/06 - Rn. 22, BAGE 122, 174) , oder ob sie insoweit frei und nur durch die Inanspruchnahme der Zuwendung begrenzt ist (BVerwG 3. Mai 1999 - 3 B 91.98 - juris Rn. 3, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 64; offengelassen in BAG 27. August 2008 - 4 AZR 485/07 - Rn. 30, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 212) .
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 485/07

    Tarifvertragsauslegung

    Dabei kann es dahinstehen, ob das Besserstellungsverbot den Beklagten in der Weise bindet, mit seinen Arbeitnehmern keine gegenüber den für vergleichbare Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes geltenden Arbeitsbedingungen günstigeren Abmachungen zu treffen (BAG 25. April 2007 - 10 AZR 634/06 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 29), oder ob er insoweit frei und nur durch die Inanspruchnahme der Zuwendung begrenzt ist (BVerwG 3. Mai 1999 - 3 B 91/98 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 64).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 LA 102/12

    Anforderungen an die Prüfung des Vorliegens einer Verletzung des

    Nur die Inanspruchnahme staatlicher Mittel für die Zahlung der Vergütung wird in der Weise begrenzt, dass sich die Höhe der Zuschüsse nach der an entsprechende staatliche Bedienstete zu zahlenden Vergütung richtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.5.1999 - 3 B 91.98 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 64).
  • OVG Niedersachsen, 26.09.2013 - 8 LC 208/12

    Vereinbarkeit der Anwendung des sog. Besserstellungsverbots bei der Weiterleitung

    Nur die Inanspruchnahme staatlicher Mittel für die Zahlung der Vergütung wird in der Weise begrenzt, dass sich die Höhe der Zuschüsse nach der an entsprechende staatliche Bedienstete zu zahlenden Vergütung richtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.5.1999 - 3 B 91.98 -, Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 64).
  • VG München, 19.11.2009 - M 15 K 07.5555

    Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF); Projektförderung im Wege der

    Das Besserstellungsverbot begrenzt demnach zwar die Höhe der zuschussfähigen Personalkosten, macht dem Zuwendungsempfänger jedoch keine Vorgaben, welchen Tarifvertrag er insoweit abzuschließen hat (BayVGH v. 25.2.1998 a.a.O., bestätigt durch BVerwG v. 3.5.1999 - 3 B 91/98).
  • VGH Hessen, 06.11.2009 - 10 C 2691/08

    Förderung von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz

    Der die notwendigen Personalkosten übersteigende Betrag ist lediglich nicht förderungsfähig (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 3 B 91.98 -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2004 - L 4 P 5/02

    Land muss den Bau von Altenpflegeheimen der Marseille-Gruppe nicht nachträglich

    Die Gewährung staatlicher Zuwendungen bedarf grundsätzlich keiner gesetzlicher Grundlage (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 3 B 91/98 - m. w. N.).
  • VG Hannover, 14.01.2009 - 11 A 1261/08

    Förderung; Gestaltungsspielraum; Pauschalierung; Personalgemeinkosten;

    Dem Träger der Beratungsstelle steht es selbstredend frei, höhere Vergütungen als im öffentlichen Dienst für vergleichbare Stellen zu zahlen oder sich zwar an der Vergütung im öffentlichen Dienst zu orientieren, aber sein Personal aufgrund einer Überqualifikation in eine höhere Gehaltsgruppe einzustufen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.05.1999 - 3 B 91/98 - Juris).
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